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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen zwischen der Firma albsys GmbH als Lieferant und ihren kaufmännischen bzw. öffentlichen Auftraggebern und, soweit nachfolgend nicht ausdrücklich durch Verweisung auf des in § 24 AGBG bezeichneten Personenkreis beschränkt, allen sonstigen Auftraggebern für alle Leistungen von albsys GmbH (Lieferung, Installation, etc.) auf dem Sektor der Hardware, Software, Dienstleistungen.

2. Angebot und Vertragsabschluß
  1. Aufträge werden mit ihrer schriftlichen Bestätigung durch albsys GmbH, deren Inhalt für das Vertragsverhältnis und den Lieferumfang maßgebend ist, rechtsverbindlich. Nebenabreden und mündliche Erklärungen von Angestellten oder Vertretern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Telefonische, telegrafische oder fernschriftliche Aufträge werden auf Gefahr des Auftraggebers ausgeführt.


  2. Abbildungen, Aufzeichnungen, Gewichts- und Leistungsangaben in Angeboten und Angebotsunterlagen sind nur angenähert maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.


  3. albsys GmbH behält sich das Eigentums- und Urheberrecht an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Organisationsvorschlägen sowie anderen Ausarbeitungen und Angebotsunterlagen vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben, wenn der Auftrag albsys GmbH nicht erteilt wird.


  4. Kostenvoranschläge für Instandsetzungen und Einbauten werden gewissenhaft und möglichst genau aufgestellt, sie sind jedoch unverbindlich.
3. Preis
  1. Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR/€) ohne Mehrwertsteuer: Sie gelten ab Urspring ausschließlich Verpackung und nur für den vorliegenden Auftrag, also weder rückwirkend noch für künftige Aufträge.


  2. Bei Fakturierung wird die Mehrwertsteuer nach dem jeweils gültigen Satz zusätzlich in Rechnung gestellt und ausgewiesen.


  3. Alle Sendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.


  4. Erhöhen sich die Preise für die vertraglichen Leistungen nach Vertragsabschluß im Zusammenhang mit behördlichen Anordnungen oder wegen Lohn-, Material oder Preiserhöhung der Lieferanten der albsys GmbH in Höhe von zusammen mehr als 5 %, so kann albsys GmbH die vereinbarten Preise insoweit entsprechen erhöhen, als sie ihre Leistung erst nach Ablauf von vier Monaten seit Vertragsabschluß erbringt.
4. Lieferung und Versand
  1. versichert und im Schadenfalle die Ansprüche aus der Versicherung an den Auftraggeber abgetreten, sobald dieser die entsprechende Versicherungsprämie an albsys GmbH entrichtet hat.


  2. Ist keine bestimmte Versandart vorgeschrieben, so werden die Erzeugnisse auf dem günstigst erscheinenden Weg verschickt, jedoch ohne Gewähr für sicherste, billigste und schnellste Beförderung.
5. Gefahrenübergang

Bei Lieferungen geht die Gefahr spätestens mit der Absendung oder der Anzeige der Versandbereitschaft, mangels einer solchen Anzeige mit dem Zeitpunkt, in dem die Lieferung das Werk des Herstellers bzw. den Lieferanten verläßt, auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch wenn Teillieferungen erfolgen oder albsys GmbH neben der Absendung noch weitere Leistungen übernommen hat. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die außerhalb des Willens von albsys GmbH liegen (vgl. Ziffer 6d) so geht die Gefahr am Tag der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

6. Liefer-, Installationsfrist, Abnahme
  1. Ist eine Lieferfrist vereinbart, so beginnt diese mit dem Datum der Auftragsbestätigung von albsys GmbH , jedoch nicht bevor die technische Ausführung völlig geklärt ist. Bei nicht rechtzeitigem Eingang sämtlicher vom Auftraggeber bereitzustellender Unterlagen, abzugebender Erklärungen und bei Nichteinhaltung etwaiger anderer Verpflichtungen des Auftraggebers verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Satz 1 und 2 gilt für eine Installationsfrist entsprechend. Diese beginnt jedoch frühestens zu laufen, wenn vom Auftraggeber bereitzustellende bzw. zu installierende Geräte mangelfrei vorhanden bzw. ordnungsgemäß installiert sind und wenn die grundsätzliche vom Auftraggeber auf eigene Kosten zu schaffenden sonstigen Installationsvoraussetzungen mangelfrei gegeben sind.


  2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn vor ihrem Ablauf die den Gefahrenübergang bewirkenden Voraussetzungen (vgl. Ziffer 5) gegeben sind . Bei Aufträgen über eine Anlage mit mehreren Programmen ist die Lieferfrist auch eingehalten, wenn vor ihrem Ablauf die den Gefahrenübergang bewirkenden Voraussetzungen bezüglich der Anlage mit einem bzw. einzelnen der bestellten Programme gegeben sind.


  3. albsys GmbH ist zur Ausführung und Abrechnung von Teilleistungen berechtigt.


  4. Wenn albsys GmbH an der Einhaltung einer Liefer- bzw. Installationsfrist durch unvorhergesehene Umstände die außerhalb ihres Willens liegen, gehindert wird, so verlängert sich die Frist in angemessenem Umfang. Als außerhalb ihres Willens liegend gelten insbesondere alle Umstände, die albsys GmbH nicht zu vertreten hat. Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen (insbesondere Streik oder Aussperrung) sowie das Ausbleiben der Leistung von Subunternehmern von albsys GmbH aus Gründen, die außerhalb des Willens der Subunternehmer liegen. In wichtigen Fällen wird albsys GmbH Beginn und Ende solcher Hindernisse dem Auftraggeber mitteilen. Wird durch solche Umstände eine Leistung von albsys GmbH unmöglich, so wird sie von der entsprechenden Verpflichtung und allen damit zusammenhängenden sonstigen Verpflichtungen frei. Treten außerhalb des Willens von albsys GmbH liegende Umstände während eines bereits vorliegenden Verzugs von albsys GmbH ein, so hat albsys GmbH diese gleichwohl nicht zu vertreten. Verlängert sich hiernach eine Liefer- bzw. Installationsfrist oder wird albsys GmbH von ihren diesbezüglichen Verpflichtungen frei, so können daraus Schadensersatzansprüche weder wegen Verzugs noch wegen unterbliebenen Leistungen hergeleitet werden.


  5. Ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag kann nur erfolgen, wenn die in der Auftragsbestätigung von albsys GmbH genannte oder die gemäß d) verlängerte Liefer- bzw. Installationsfrist überschritten ist, albsys GmbH mehr als 4 Wochen im Verzug ist und eine dann gestellte, angesichts Art, Umfang, Schwierigkeitsgrad etc. dieser Leistung angemessene Nachfrist erfolglos abgelaufen ist. Unter Ausschluß einer weitergehenden Schadensersatzverpflichtung haftet albsys GmbH bei Verzug für den durch die Verspätung entstehenden unmittelbaren Schaden, sofern der Verzug auf ihrem eigenen nicht nur leicht fahrlässigen Verschulden beruht; die Haftung ist auf 0,5% für jede volle Woche des Verzugs, insgesamt auf höchstens 5% des für die rückständige Leistung vereinbarten Nettopreises beschränkt.


  6. Wird der Versand von Liefergegenständen auf Wunsch des Auftraggebers oder aus außerhalb des Willens von albsys GmbH liegenden Umständen (vgl.) verzögert oder nimmt der Auftraggeber einen Liefergegenstand nicht in Empfang, so ist albsys GmbH berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Sobald albsys GmbH zum Rücktritt berechtigt ist, kann sie vom Auftraggeber Erstattung der ihr durch Lagerung entstehenden Kosten (bei Lagerung im Hause von albsys GmbH mindestens 0,5% des für die betroffenen Liefergegenstände vereinbarten Nettopreises für jeden Monat) verlangen (siehe 4e); albsys GmbH ist nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist auch berechtigt, anstelle des Rücktrittes über den Liefergegenstand anderweitig zu verfügen und den Auftraggeber mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern. Die Geltendmachung von Verzugszinsen seitens albsys GmbH bleibt hierdurch unberührt.


  7. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Leistung von albsys GmbH auf ihren Wunsch hin unverzüglich förmlich abzunehmen, sobald ihm die Funktionsfähigkeit des Liefergegenstandes mittels Funktionstestprogramm von albsys GmbH unter Beweis gestellt worden ist und diese Abnahme schriftlich zu bestätigen.
7. Rücktritt von albsys GmbH

Treten unvorhergesehene Umstände im Sinne von 6d) auf, die die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung von albsys GmbH nicht nur unerheblich verändern oder in dieser Weise auf den Betrieb von albsys GmbH einwirken, so wird der Vertrag den geänderten Verhältnissen angemessen angepaßt. Dies gilt auch, wenn sich nachträglich herausstellt, daß albsys GmbH ihre Leistung unmöglich ist. Ist die Anpassung des Vertrages wirtschaftlich nicht vertretbar, so steht albsys GmbH das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Will albsys GmbH von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat sie dies dem Auftraggeber frühstmöglich mitzuteilen, und zwar auch, wenn mit diesem eine Verlängerung der Leistungsfrist vereinbart ist. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers im Zusammenhang mit einer Vertragsanpassung oder einem Rücktritt von albsys GmbH sind ausdrücklich ausgeschlossen.

8. Gewährleistung
  1. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers im Falle des Verkaufes gebrauchter Waren durch albsys GmbH sind grundsätzlich ausgeschlossen.


  2. Im Übrigen muss der Auftraggeber zur Erhaltung seiner Gewährleistungsrechte Beanstandungen wegen unvollständiger Leistung oder äußerlich erkennbarer Mängel der Leistung innerhalb von 8 Tagen seit dem Empfang der Leistung und Beanstandungen wegen versteckter Mängel innerhalb der gleichen Frist nach ihrer Entdeckung bei albsys GmbH melden.
    • für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung von albsys GmbH darauf, daß sie ihre Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten des mangelhaften Fremderzeugnisses an den Auftraggeber lastenfrei abtritt, es sei denn, die mit Lieferanten vereinbarte Gewährleistungsfrist ist bereits abgelaufen.
    • Die Gewährleistung erlischt, wenn albsys GmbH für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht angemessen Zeit und Gelegenheit gegeben wird und wenn der Auftraggeber selbst Mängelbeseitigungsarbeiten unbefugt durchführt oder durchführen läßt.
    • albsys GmbH trägt nur die unmittelbar für die Nachbesserung oder für die Lieferung des Ersatzstückes und den Aus- und Einbau anfallender Kosten. Alle übrigen Kosten trägt der Auftraggeber.
    • Durch Verhandlungen über eine Beanstandung verzichtet albsys GmbH in keinem Falle auf den Einwand, daß die Mängelrüge als unberechtigt sei. Sollte sich dies später herausstellen, so hat der Auftraggeber albsys GmbH alle Aufwendungen zu ersetzen, die ihr durch diese Verhandlungen über die Beanstandung entstanden sind.
    In allen Fällen, auch beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften, richtet sich die Gewährleistung von albsys GmbH ausschließlich nach folgenden Bestimmungen.
  3. Die Gewährleistungsfrist für Leistungen von albsys GmbH beträgt unabhängig von dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber Mängelrüge erhebt, 6 Monate, gerechnet ab dem Tag der betriebsbereiten Aufstellung bei dem Auftraggeber. Bei Aufträgen über eine Anlage mit mehreren Programmen ist die betriebsbereite Aufstellung gegeben, wenn die Anlage mit wenigstens einem Programm einsatzfähig ist.


  4. albsys GmbH ist nur für solche Mängel ihrer Leistung gewährleistungspflichtig, die nachweisbar auf vor dem Beginn der Gewährleistungsfrist liegenden Umständen beruhen und die Brauchbarkeit der Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen.


  5. Für normale Abnutzung, insbesondere an Verschleißteilen, besteht keine Gewährleistungspflicht. Eine Gewährleistungspflicht besteht auch dann nicht, wenn Schäden oder Störungen an dem Liefergegenstand eintreten, die auf unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungenügende Instandhaltung, vom Auftraggeber oder Dritten fehlerhaft erstellte Programme, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, anormale Betriebsbedingungen, Einflüsse von Fremdgeräten oder mangelhafte Dienstleistungen Dritter bzw. des Auftraggebers zurückzuführen sind. Eine Gewährleistungspflicht von albsys GmbH besteht ferner nicht, wenn auf Veranlassung des Auftraggebers von der normalen Ausführung der Leistung abgewichen wird.


  6. In einem Gewährleistungsfall ist albsys GmbH nach ihrem billigen Ermessen unterliegender Wahl verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, albsys GmbH auf Verlagen durch Übersendung eines beanstandeten Liefergegenstandes Gelegenheit zu geben, die Ursachen des gemeldeten Fehlers zu untersuchen und zu beseitigen bzw. Ersatz zu leisten. Ersetzte Teile werden Eigentum von albsys GmbH. Für Mängel bei Nachbesserungen oder der neu erbrachten Leistungen wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen auf die Dauer von sechs Monaten gehaftet.


  7. Der Auftraggeber hat über d) Satz 1 hinaus das Recht auf Wandlung oder Minderung nur, wenn albsys GmbH trotz mindestens 3-maligen Versuchs, wofür ihr angemessen Zeit und Gelegenheit einzuräumen ist, nicht in der Lage ist, den beanstandeten Mangel zu beheben. Einen Schadensersatzanspruch wegen einer mangelhaften Leistung hat der Auftraggeber nur, wenn die Voraussetzungen von Satz 1 gegeben sind und wenn albsys GmbH oder einem gesetzlichen Vertreter oder einem leitenden Angestellten von albsys GmbH bezüglich des Mangels Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Ersatzfähig ist nur der unmittelbare Schaden, wobei der Schadensersatzanspruch bei grober Fahrlässigkeit beschränkt ist auf den für die mangelhafte Leistung oder Teilleistung vereinbarten Nettopreis. Hat albsys GmbH eine Zusicherung dahingehend abgegeben, daß sie in jedem Fall auch für das Erfüllungsinteresse einstehen wird, so hat der Auftraggeber einen Schadensersatzanspruch nur, wenn albsys GmbH einem gesetzlichen Vertreter oder einem leitenden Angestellten von albsys GmbH Verschulden zur Last fällt, die Haftung von albsys GmbH bei fahrlässigem Verhalten ist auf den vorgenannten Höchstbetrag begrenzt.
9. Ausschluss von Ansprüchen, Haftung für Erfüllungsgehilfen, Unmöglichkeit / Unvermögen
  1. Soweit nicht in einer Vereinbarung zwischen albsys GmbH und dem Auftraggeber bzw. in den vor und nachstehenden Klauseln Rechte des Auftraggebers nachdrücklich anerkannt werden, wird deren Geltendmachung gegenüber albsys GmbH gleich aus welchem Rechtsgrund sie hergeleitet werden, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche wegen Folgeschäden oder aus unerlaubter Handlung einschließlich Produzentenhaftung und für Ansprüche wegen Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen (culpa in contrahendo) oder aus Nebenabreden sowie wegen Verletzungen von Nebenverpflichtungen oder der Pflicht zur sachgerechten Bedienungsanleitung.


  2. Die Haftung von albsys GmbH für Erfüllungsgehilfen beschränkt sich, soweit es sich dabei nicht um leitende Angestellte handelt, in jedem Fall auf die Sorgfalt in der Auswahl und der etwa erforderlichen Beaufsichtigung. Soweit albsys GmbH haftet, hat sie grundsätzlich nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.


  3. Das Recht des Auftraggebers, bei Unmöglichkeit bzw. Unvermögen der Leistung, soweit albsys GmbH dies zu vertreten hat, vom Vertrag zurückzutreten hat, bleibt unberührt. Bei teilweiser Unmöglichkeit bzw. teilweisem Unvermögen, soweit albsys GmbH dies zu vertreten hat, besteht das Rücktrittsrecht dann, wenn die teilweise Erfüllung des Vertrages für den Auftraggeber kein Interesse hat. Andernfalls kann der Auftraggeber seine Gegenleistung entsprechend mindern. Tritt von albsys GmbH zu vertretende Unmöglichkeit oder Unvermögen während des Annahmeverzuges des Auftraggebers ein, so bleibt der Auftraggeber zur Gegenleistung verpflichtet.
10. Zahlung
  1. Alle zur Zahlung fälligen Rechnungen von albsys GmbH sind bar ohne jeden Rechnungsabzug sofort nach Empfang der Ware und Rechnungserhalt zu zahlen, sofern keine abweichenden Vereinbarungen bestehen.


  2. Zahlungsanweisungen und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen.


  3. Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld - ohne Rücksicht auf die Fälligkeit - sofort zur Zahlung fällig wenn:
    • der Käufer, der nicht als Kaufmann in das HR eingetragen ist, mind. mit 2 aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät und der Betrag, mit dessen Zahlung er in Verzug ist, mindestens 1/10 des Kaufpreises beträgt.
    • der Käufer, der als Kaufmann in das HR eingetragen ist, mit einer Rate 14 Tage in Verzug kommt, er seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen das Vergleichs- bzw. Insolvenzverfahren beantragt ist.
    • Aufrechnungsansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit die der Aufrechnung zugrundeliegenden Gegenforderungen des Auftraggebers nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
    • Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
    • Bei Überschreitung von Zahlungszielen ist albsys GmbH berechtigt, bei Handelskäufen i.S. des § 353 HGB ohne Abmahnung Verzugszinsen oder sonstige Schäden in gesetzlich begründeter oder weitergehend konkret nachzuweisender Höhe in Rechnung zu stellen.
11. Sicherungen, insbesondere Eigentumsvorbehalt
  1. Gelieferte Erzeugnisse bleiben Eigentum von albsys GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche, die an albsys GmbH gegen den Auftraggeber aus sämtliche, auch künftigen Geschäftsverbindungen zustehen. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn Einzelforderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist, albsys GmbH ist berechtigt, ihrem Eigentumsvorbehalt unterliegende Liefergegenstände auf Kosten des Auftraggebers gegen alle versicherungswürdigen Risiken zu versichern, es sei denn, der Auftraggeber weist das Bestehen eines ausreichenden Versicherungsschutzes nach.


  2. Liefergegenstände dürfen, solange Eigentumsvorbehalt besteht, nur im ordentlichen Geschäftsgang und nicht mehr nach einer Zahlungseinstellung veräußert oder verarbeitet werden. Der Auftraggeber tritt albsys GmbH schon jetzt alle ihm aus der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung der Ansprüche von albsys GmbH, wegen welcher der Eigentumsvorbehalt besteht. Der Auftraggeber ist zum Einzug der an albsys GmbH abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet, es sei denn, der Auftraggeber stellt seine Zahlungen ein oder albsys GmbH widerruft diese Ermächtigung. Der Auftraggeber hat albsys GmbH auf Verlagen unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er Liefergegenstände veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen.


  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftragsgebers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, wird die gesamte Restschuld sofort fällig. In diesem Fall ist albsys GmbH berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und diesen beim Auftraggeber abzuholen, ohne daß sie deswegen zuvor vom Vertrag zurücktreten müßte. Der Auftraggeber hat insoweit kein Recht zum Besitz. In der Rücknahme des Liefergegenstandes liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn albsys GmbH dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Die zwingenden Regelungen des Verbraucherkreditgesetzes bleiben hierdurch unberührt.


  4. Der Auftraggeber darf dem Eigentumsvorbehalt von albsys GmbH unterliegende Gegenstände nicht verpfänden und nicht sicherungsübereignen. Er ist verpflichtet, alle Rechte von albsys GmbH aus den vorstehenden Sicherungsbestimmungen auch jedem Dritten gegenüber geltend zu machen, zu wahren, insbesondere bei Pfändungsandrohungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verführungen durch dritte Hand auf das Eigentum von albsys GmbH hinzuweisen und Albsys GmbH jede trotzdem erfolgte Beeinträchtigung ihrer Eigentumsrechte unverzüglich anzuzeigen.
12. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.

Daneben dürfen wir personenbezogene Daten, die erforderlich sind um ein Vertragsverhältnis einschließlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern, verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Beratung des Kunden, zur Werbung, und zur Marktforschung für eigene Zwecke erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht dass ein entgegengesetztes Interesse des Kunden gegeben ist oder dieser in die Speicherung und Nutzung eingewilligt hat.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Nebenbestimmungen
  1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz von albsys GmbH in Lonsee.


  2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Ulm/Donau, wenn der Auftraggeber zu dem in § 24 AGBG bezeichneten Personenkreis gehört oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.


  3. Für die vertraglichen Beziehungen gilt das am Erfüllungsort gültige deutsche Recht (BGB und HGB).


  4. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der richtigen Bestimmungen soll gelten was dem erkennbar gewollten Vertragszweck in gesetzlich erlaubtem Sinn am nächsten kommt.

albsys GmbH
Geschäftsführung
Arthur Iridon